Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Gemäß Art. 28 DSGVO ist ein AVV erforderlich, wenn wir als Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten. Beantragen Sie hier Ihren AVV – wir senden Ihnen den unterschriftsreifen Vertrag per E-Mail zu.
Wann benötigen Sie einen AVV? Wenn Sie eines unserer Softwareprodukte nutzen
und dabei personenbezogene Daten Ihrer Kunden oder Mitarbeiter verarbeitet werden (z. B. Namen,
E-Mail-Adressen, Bestelldaten), sind wir als Auftragsverarbeiter tätig. In diesem Fall ist
ein AVV gemäß Art. 28 DSGVO rechtlich vorgeschrieben.
So funktioniert's
1
Formular ausfüllen
Ihre Unternehmensdaten und das verwendete Produkt angeben.
2
Anfrage senden
Wir erhalten Ihre Anfrage und bereiten den AVV vor.
3
AVV erhalten & unterzeichnen
Sie erhalten den AVV per E-Mail. Nach Unterzeichnung beider Parteien tritt er in Kraft.
Fragen?
kontakt@ka-und-we.de