Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Gemäß Art. 28 DSGVO ist ein AVV erforderlich, wenn wir als Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten. Beantragen Sie hier Ihren AVV – wir senden Ihnen den unterschriftsreifen Vertrag per E-Mail zu.

Wann benötigen Sie einen AVV? Wenn Sie eines unserer Softwareprodukte nutzen und dabei personenbezogene Daten Ihrer Kunden oder Mitarbeiter verarbeitet werden (z. B. Namen, E-Mail-Adressen, Bestelldaten), sind wir als Auftragsverarbeiter tätig. In diesem Fall ist ein AVV gemäß Art. 28 DSGVO rechtlich vorgeschrieben.

So funktioniert's

1

Formular ausfüllen

Ihre Unternehmensdaten und das verwendete Produkt angeben.

2

Anfrage senden

Wir erhalten Ihre Anfrage und bereiten den AVV vor.

3

AVV erhalten & unterzeichnen

Sie erhalten den AVV per E-Mail. Nach Unterzeichnung beider Parteien tritt er in Kraft.

Ihre Angaben

Mit dem Absenden werden Ihre Daten per E-Mail an kontakt@ka-und-we.de übermittelt.

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